Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bootsfahrschule Lausitz - Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Kurse, Schulungen, theoretische und praktische Ausbildungen sowie sonstige Ausbildungsleistungen der
Bootsfahrschule Lausitz
Madlen Möbert und Toni Möbert GbR
Mauster Straße 8a
03053 Cottbus
info@bootsfahrschule-lausitz.de
– nachfolgend „Bootsfahrschule“ genannt –
mit ihren Kunden und Kursteilnehmern.
Individuell zwischen der Bootsfahrschule und dem Teilnehmer getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu einem Kurs oder einer sonstigen Ausbildungsleistung kann über die auf der Website angebotenen Buchungsmöglichkeiten oder in Textform, insbesondere per E-Mail oder Buchungsformular, erfolgen.
Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Leistung ab.
Der Vertrag kommt mit der Buchungs- bzw. Anmeldebestätigung der Bootsfahrschule in Textform zustande.
Die Buchungsbestätigung enthält insbesondere den gebuchten Kurs, den vereinbarten Preis sowie die vorgesehenen Ausbildungs- bzw. Kurstermine, soweit diese bereits feststehen.
Bei minderjährigen Teilnehmern kann die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich sein.
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3. Umfang der Ausbildung
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, dem Angebot und der Buchungsbestätigung.
Die Ausbildung kann insbesondere theoretischen Unterricht, praktische Ausbildungsfahrten und gegebenenfalls weitere ausdrücklich vereinbarte Ausbildungsleistungen umfassen.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben wurde, sind folgende Kosten nicht Bestandteil der Kursgebühr:
* Prüfungs- und Wiederholungsprüfungsgebühren,
* ärztliche bzw. medizinische Nachweise,
* Passbilder,
* zusätzliche Lehr- und Lernmittel,
* zusätzliche praktische Ausbildungsstunden,
* Fahrt-, Reise-, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten.
Die Bootsfahrschule verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Ausbildung. Ein bestimmter Prüfungserfolg oder das Bestehen einer Prüfung wird nicht geschuldet.
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4. Ausbildungszeitraum und Kursteilnahme
Die Ausbildung ist grundsätzlich innerhalb des für den jeweiligen Kurs angegebenen Ausbildungszeitraums durchzuführen.
Soweit für ein Ausbildungsangebot ausdrücklich ein Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen ist, beginnt dieser mit dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt.
Eine solche zeitliche Begrenzung gilt nicht für Verzögerungen, die von der Bootsfahrschule zu vertreten sind, und lässt gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers unberührt.
Nimmt ein Teilnehmer an einem vorgesehenen theoretischen Unterrichtstermin aus persönlichen Gründen nicht teil, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf individuellen Ersatzunterricht.
Soweit organisatorisch möglich, kann die Bootsfahrschule dem Teilnehmer anbieten, einen entsprechenden Unterrichtsteil zu einem späteren Termin nachzuholen. Ein Anspruch hierauf besteht nur, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Angebots ist.
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5. Kursgebühren und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Kursgebühr ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Kursbeschreibung bzw. der Buchungsbestätigung.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
100 % der vereinbarten Kursgebühr sind spätestens 14 Kalendertage vor Beginn des gebuchten Kurses zur Zahlung fällig.
Erfolgt die Buchung weniger als 14 Kalendertage vor Kursbeginn, ist die gesamte Kursgebühr innerhalb der in der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist fällig.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf die jeweils bestehenden Zahlungsansprüche angerechnet.
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6. Stornierung durch den Teilnehmer
Unabhängig von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Teilnehmer seine Buchung vor Beginn der Ausbildung in Textform stornieren.
Im Falle einer Stornierung kann die Bootsfahrschule eine angemessene Entschädigung für bereits entstandene Aufwendungen und den aufgrund der Stornierung entstandenen Ausfall verlangen.
Bei der Berechnung sind insbesondere ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Vergabe des frei gewordenen Kursplatzes zu berücksichtigen.
Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Bootsfahrschule kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Übersteigen bereits geleistete Zahlungen die danach berechtigten Ansprüche der Bootsfahrschule, wird der Differenzbetrag erstattet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
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7. Umbuchungen
Eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Kurstermin kann nach vorheriger Abstimmung mit der Bootsfahrschule erfolgen.
Umbuchungswünsche sollten so früh wie möglich mitgeteilt werden.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Kann ein bereits vereinbarter Kursplatz anderweitig vergeben werden und entstehen der Bootsfahrschule durch die Umbuchung keine zusätzlichen Kosten, wird sich die Bootsfahrschule bemühen, eine Umbuchung ohne zusätzliche Kosten zu ermöglichen.
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8. Praktische Ausbildung und vereinbarte Fahrtermine
Praktische Ausbildungsfahrten werden zu individuell oder im Rahmen des Kurses vereinbarten Terminen durchgeführt.
Bei der Ausbildung zum Sportbootführerschein (SBF) sind für jeden Teilnehmer drei praktische Ausbildungsfahrten in der vereinbarten Kursgebühr enthalten.
Weitere praktische Ausbildungsfahrten, die über diese drei enthaltenen Praxisfahrten hinausgehen, können vom Teilnehmer zusätzlich gegen Aufpreis gebucht werden.
Vereinbarte Praxistermine sind vom Teilnehmer einzuhalten. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist die Bootsfahrschule so früh wie möglich zu informieren.
Bei einer kurzfristigen Absage oder einem unentschuldigten Nichterscheinen kann die Bootsfahrschule eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen, soweit ihr tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
Dabei sind ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Belegung des Termins anzurechnen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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9. Voraussetzungen und Sicherheit bei der praktischen Ausbildung
Teilnehmer an der praktischen Ausbildung müssen körperlich in der Lage sein, sicher an der jeweiligen Ausbildung teilzunehmen.
Der Teilnehmer bestätigt mit der Teilnahme an der praktischen Ausbildung, mindestens **15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen** zu können.
Den Sicherheitsanweisungen des verantwortlichen Ausbilders bzw. Bootsführers ist jederzeit Folge zu leisten.
Von der Bootsfahrschule bereitgestellte oder vom Ausbilder angeordnete Sicherheitsausrüstung, insbesondere Rettungs- oder Schwimmwesten, ist entsprechend den Anweisungen zu verwenden.
Soweit für einzelne Teilnehmer oder Ausbildungssituationen das Tragen einer Rettungsweste angeordnet wird, ist diese Anordnung verbindlich.
Teilnehmer haben den verantwortlichen Ausbilder vor Beginn der praktischen Ausbildung auf solche aktuellen Einschränkungen hinzuweisen, die eine sichere Teilnahme konkret beeinträchtigen können, soweit diese Information für die sichere Durchführung der Ausbildung erforderlich ist.
Die Teilnahme unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln ist nicht gestattet.
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10. Ausschluss von der Ausbildung aus Sicherheitsgründen
Die Bootsfahrschule ist berechtigt, einen Teilnehmer vorübergehend von der theoretischen oder praktischen Ausbildung auszuschließen, wenn dieser
* Sicherheitsanweisungen trotz Aufforderung nicht befolgt,
* eine vorgeschriebene Rettungs- oder Schwimmweste nicht trägt,
* andere Teilnehmer oder Ausbilder erheblich gefährdet,
* den Unterricht nachhaltig stört oder
* aufgrund von Alkohol, Drogen oder anderen Umständen offensichtlich nicht sicher an der Ausbildung teilnehmen kann.
Bei praktischen Ausbildungsfahrten liegt die Entscheidung über die sichere Durchführung beim verantwortlichen Bootsführer bzw. Ausbilder.
Weitergehende gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
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11. Wetter- und Sicherheitsbedingungen
Praktische Ausbildungsfahrten sind von geeigneten Wetter-, Wasser- und Sicherheitsbedingungen abhängig.
Die Entscheidung darüber, ob eine Ausbildungsfahrt unter den gegebenen Bedingungen sicher durchgeführt werden kann, trifft der verantwortliche Ausbilder bzw. Bootsführer.
Muss eine praktische Ausbildung insbesondere wegen Sturm, Unwetter, Hoch- oder Niedrigwasser, behördlicher Anordnungen oder vergleichbarer nicht von der Bootsfahrschule zu vertretender Umstände verschoben werden, wird ein Ersatztermin angeboten.
Kann die vereinbarte Leistung dauerhaft nicht erbracht oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht nachgeholt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bereits gezahlte Beträge für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
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12. Mindestteilnehmerzahl und Kursabsage
Soweit für einen Kurs eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist, wird diese in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben.
Wird die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Bootsfahrschule den Kurs absagen oder nach Abstimmung mit den Teilnehmern verlegen.
Die Teilnehmer werden hierüber so früh wie möglich informiert.
Bei einer Absage durch die Bootsfahrschule kann der Teilnehmer zwischen einer Umbuchung auf einen angebotenen Ersatztermin und der Erstattung der für den abgesagten Kurs bereits gezahlten Kursgebühr wählen.
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13. Änderung von Terminen, Ausbildungsort oder Ausbilder
Sachlich notwendige und für den Teilnehmer zumutbare Änderungen des Ausbildungsablaufs, des Ausbildungsortes, des eingesetzten Schulungsbootes oder des Ausbilders bleiben vorbehalten, sofern Inhalt und Charakter der gebuchten Ausbildung dadurch nicht wesentlich verändert werden.
Über wesentliche Änderungen werden die Teilnehmer so früh wie möglich informiert.
Ist eine wesentliche Änderung für den Teilnehmer nicht zumutbar, gelten hinsichtlich der betroffenen Leistung die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers.
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14. Prüfungen und Prüfungsanmeldung
Prüfungen für Sportbootführerscheine oder sonstige Befähigungsnachweise werden durch die jeweils zuständigen Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungsstellen durchgeführt.
Die Bootsfahrschule hat daher keinen Einfluss auf das Prüfungsergebnis oder auf Entscheidungen der jeweiligen Prüfungsstelle.
Soweit die Prüfungsanmeldung durch die Bootsfahrschule übernommen wird, muss der Teilnehmer sämtliche hierfür erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Angaben vollständig innerhalb der mitgeteilten Frist zur Verfügung stellen.
Werden die erforderlichen Unterlagen verspätet oder unvollständig eingereicht und kann deshalb keine Anmeldung zum gewünschten Prüfungstermin erfolgen, haftet die Bootsfahrschule hierfür nicht, soweit sie die verspätete oder unvollständige Einreichung nicht zu vertreten hat.
Soweit die Prüfungsanmeldung durch den Teilnehmer selbst erfolgt, ist dieser für die fristgerechte Anmeldung und Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen selbst verantwortlich.
Prüfungs-, Wiederholungsprüfungs- und sonstige Gebühren externer Prüfungsstellen richten sich nach deren jeweiligen Bestimmungen.
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15. Nichtbestehen einer Prüfung
Das Nichtbestehen einer theoretischen oder praktischen Prüfung berührt den Vergütungsanspruch für bereits ordnungsgemäß erbrachte Ausbildungsleistungen nicht.
Zusätzliche Ausbildungs- oder Fahrstunden nach einer nicht bestandenen Prüfung können gesondert berechnet werden.
Gleiches gilt für erneute Prüfungs-, Anmelde- oder sonstige Gebühren, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Angebots sind.
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16. Unterrichtsmaterialien und Nutzungsrechte
Von der Bootsfahrschule zur Verfügung gestellte Skripte, Lehrunterlagen, Grafiken, Videos, digitale Lerninhalte und sonstige Unterrichtsmaterialien dürfen ausschließlich für persönliche Ausbildungszwecke des jeweiligen Teilnehmers verwendet werden.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung der Bootsfahrschule nicht gestattet, soweit gesetzlich nichts anderes erlaubt ist.
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17. Widerrufsrecht für Verbraucher
Für ein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Besteht für den jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Teilnehmer eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
Ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich insbesondere nach der Art der gebuchten Leistung, der Art des Vertragsschlusses und den gesetzlichen Ausnahmeregelungen.
Das vertragliche Stornierungsrecht nach Ziffer 6 besteht unabhängig von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht.
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18. Vorzeitiger Beginn der Ausbildung
Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers bereits während einer bestehenden gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, gelten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich erforderlich, wird hierzu vor Beginn der Leistung eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Teilnehmers eingeholt.
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19. Haftung
Die Bootsfahrschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Bootsfahrschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die Bootsfahrschule unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
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20. Beschädigung von Booten und Ausrüstungsgegenständen
Für Schäden an Schulungsbooten, Ausbildungsgeräten oder sonstigem Eigentum der Bootsfahrschule haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
Dies gilt insbesondere für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
Die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere bei Minderjährigen, bleiben unberührt.
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21. Persönliche Gegenstände
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer übernimmt die Bootsfahrschule keine besondere Verwahrungspflicht, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen und Ziffer 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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22. Gutscheine
Soweit die Bootsfahrschule Gutscheine anbietet, ergeben sich deren Leistungsumfang und Einlösebedingungen aus dem jeweiligen Gutschein.
Für die Gültigkeit und Verjährung von Gutscheinen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung besteht.
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23. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung der Bootsfahrschule Lausitz.
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24. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Der Gerichtsstand ist Cottbus.
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26. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
An die Stelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
